DLV vs. Zeitarbeit: der Unterschied einfach erklärt
Weisungsrecht, Erlaubnis, Abrechnung — was Zeitarbeit vom Dienstleistungsvertrag unterscheidet und warum wir auf DLV setzen.
Wenn Sie Personal aus Polen einsetzen möchten, stoßen Sie schnell auf zwei Modelle: Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und den Dienstleistungsvertrag (DLV). Der Unterschied ist wichtig — rechtlich und wirtschaftlich.
Was ist Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung „leihen" Sie sich Mitarbeiter. Sie unterliegen Ihrem Weisungsrecht und arbeiten wie eigene Mitarbeiter. Das Modell erfordert eine Erlaubnis (Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung) und bringt Pflichten wie Equal Pay und Überlassungshöchstdauer mit sich.
Was ist ein Dienstleistungsvertrag (DLV)?
Beim Dienstleistungsvertrag beauftragen Sie uns mit einer Leistung — nicht mit „Leiharbeitern". Die Arbeit organisiert und leitet unser eigener Vorarbeiter. Sie erhalten das Ergebnis und zahlen einen festen Stundensatz, in dem alles enthalten ist.
Die wichtigsten Unterschiede
- Weisungsrecht: Zeitarbeit — beim Kunden. DLV — bei unserem Vorarbeiter.
- Erlaubnis: Zeitarbeit — erforderlich. DLV — nicht erforderlich.
- Abrechnung: DLV — ein fester Stundensatz, alles inklusive, eine Rechnung.
- Aufwand für Sie: DLV — deutlich geringer, ein Ansprechpartner.
Warum wir auf DLV setzen
Der Dienstleistungsvertrag bedeutet für Sie weniger Verwaltungsaufwand, klare Kosten und einen Ansprechpartner. Für uns bedeutet er, dass wir Verantwortung für Organisation und Ergebnis übernehmen — mit eigenem Vorarbeiter vor Ort.
Häufige Fragen
Ist DLV legal?
Ja — sofern die Arbeit real von unserem Vorarbeiter geleitet wird. Das ist der Kern des Modells.
Was kostet es?
Ein fester Stundensatz, alles inklusive. Den genauen Satz legen wir anhand Ihres Bedarfs fest.
